Blitzlicht 05/2019
Eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmerin sein. Vielmehr liegen zivil- und umsatzsteuerrechtlich anteilig erbrachte und zu versteuernde Leistungen durch die Gemeinschafter als jeweilige Unternehmer vor. Aufwendungen für einen Firmenwagen, den ein Mitarbeiter auch privat fährt, sind regelmäßig Betriebsausgaben. Beim Ehepartner, der als Minijobber angestellt ist, gilt das aber nur mit Einschränkungen.
Ein Mieter, der die in seinem Gewerbemietvertrag enthaltene Verlängerungsoption ausübt, unterliegt nicht dem Schriftformerfordernis.
Ein Arbeitsvertrag kann ohne sachlichen Grund regelmäßig nicht befristet werden, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits einmal ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.